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Oggetti D'Arte O Antiquariato Avellino, Avellino – Base €8.000 | Asta Giudiziaria

Via Annarumma n. 35, 83100, Avellino · Tribunale di AVELLINO

Analyse der Versteigerung

Falls es erneut ohne Bieter bleibt

In Italien wurden Lose, die diesem ähneln, im Schnitt mit etwa −25.0 % gegenüber dem aktuellen Ausgangspreis neu angesetzt (meist zwischen −25.0 % und −30.0 %).

Statistische Schätzung auf Basis früherer Senkungen, berechnet von addicta – keine Prognose und keine Garantie.

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Ausgangspreis
8000 €
Gebotsfrist
23/10/2026
Gericht
Tribunale di AVELLINO

Beschreibung des Loses

- N. 19 sculture di piccole dimensioni, titolate "Chévre de l'Inde" riferite ad un'opera d'arte animalier riconducibili alla corrente del maestro del bronzo del XIX Pierre – Jules Mené. I menzionati beni non sono stati oggetto di valutazione e stima da parte di perito del settore e si intendono venduti con la formula del visto e piaciuto, nello stato di fatto e di diritto in cui si trovano, senza alcuna garanzia.

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Häufige Fragen zu dieser Versteigerung

Wann findet diese Versteigerung in Avellino statt?

Die Frist für die Abgabe von Geboten endet am 23/10/2026. Die Versteigerung findet anschließend am 23/10/2026 beim Tribunale di AVELLINO statt.

Wie hoch ist der Ausgangspreis dieser Gerichtsversteigerung?

Der Ausgangspreis der Versteigerung beträgt €8.000. Das zulässige Mindestgebot beträgt €8.000. Die Mindesterhöhung beträgt €50.

Wie nimmt man an dieser Versteigerung teil?

Die Versteigerung findet im Modus Asynchron online statt. Für die Teilnahme müssen Sie ein Gebot mit einer Kaution in Höhe von 10 % des gebotenen Preises innerhalb der im Portal der öffentlichen Verkäufe angegebenen Frist abgeben. Die Gebotsfrist endet am 23/10/2026.

Was passiert, wenn diese Versteigerung ohne Zuschlag bleibt?

Bleibt auch diese Versteigerung ohne Zuschlag, kann das Gericht einen neuen Versuch zu einem weiter gesenkten Preis anordnen (meist −25 % gegenüber dem vorherigen Ausgangspreis).

Kann ich das Gut vor der Teilnahme an der Versteigerung besichtigen?

Ja, normalerweise kann das Gut nach Terminvereinbarung mit dem gerichtlichen Verwahrer besichtigt werden. Die Angaben zum Verwahrer (Name und Kontakt) stehen im technischen Gutachten, das auf dieser Seite heruntergeladen werden kann.

Seite betreut von der Redaktion von addicta – amtliche Daten aus dem Portal der öffentlichen Verkäufe des Justizministeriums.

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