Terreno Mercato Saraceno, Forlì-Cesena – Base €99.617 | Asta Giudiziaria

strada bora falcino, n. snc, 47025, Mercato Saraceno, Forlì-Cesena · Tribunale di FORLI'

Analyse der Versteigerung

Falls es erneut ohne Bieter bleibt

In Italien wurden Lose, die diesem ähneln, im Schnitt mit etwa −25.0 % gegenüber dem aktuellen Ausgangspreis neu angesetzt (meist zwischen −20.0 % und −25.0 %).

Statistische Schätzung auf Basis früherer Senkungen, berechnet von addicta – keine Prognose und keine Garantie.

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Ausgangspreis
99.617 €
Gebotsfrist
02/12/2024
Gericht
Tribunale di FORLI'

Beschreibung des Loses

Terreno edificabile a Mercato Saraceno (FC), localita Piavola, strada Bora Falcino. Zona periferica collinare ben servita. Lottizzazione con piano particolareggiato approvato nel 2009, in attesa di convenzione edilizia. Opere di urbanizzazione assenti. Superficie catastale di 12150 mq. Realizzabili 2338,65 mq residenziali. Area per 11 lotti indipendenti. Stato di abbandono Per maggiori informazioni visitare il portale www.quimmo.it - Codice annuncio 20165

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Häufige Fragen zu dieser Versteigerung

Wann findet diese Versteigerung in Mercato Saraceno statt?

Die Frist für die Abgabe von Geboten endet am 02/12/2024. Die Versteigerung findet anschließend am 06/12/2024 beim Tribunale di FORLI' statt.

Wie hoch ist der Ausgangspreis dieser Gerichtsversteigerung?

Der Ausgangspreis der Versteigerung beträgt €99.617. Das zulässige Mindestgebot beträgt €99.617. Die Mindesterhöhung beträgt €1.000.

Wie nimmt man an dieser Versteigerung teil?

Die Versteigerung findet im Modus Vor Ort statt. Für die Teilnahme müssen Sie ein Gebot mit einer Kaution in Höhe von 10 % des gebotenen Preises innerhalb der im Portal der öffentlichen Verkäufe angegebenen Frist abgeben. Die Gebotsfrist endet am 02/12/2024.

Was passiert, wenn diese Versteigerung ohne Zuschlag bleibt?

Bleibt auch diese Versteigerung ohne Zuschlag, kann das Gericht einen neuen Versuch zu einem weiter gesenkten Preis anordnen (meist −25 % gegenüber dem vorherigen Ausgangspreis).

Kann ich das Grundstück vor der Teilnahme an der Versteigerung besichtigen?

Ja, normalerweise kann das Grundstück nach Terminvereinbarung mit dem gerichtlichen Verwahrer besichtigt werden. Die Angaben zum Verwahrer (Name und Kontakt) stehen im technischen Gutachten, das auf dieser Seite heruntergeladen werden kann.

Seite betreut von der Redaktion von addicta – amtliche Daten aus dem Portal der öffentlichen Verkäufe des Justizministeriums.

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