Terreno – Base €506.880 | Asta Giudiziaria

Tribunale di SONDRIO

Analyse der Versteigerung

Vergleich mit dem Markt

Amtlicher Schätzwert (PVP): € 506.880

Der Ausgangspreis liegt 0,0% im Vergleich zum amtlichen Schätzwert (PVP).

Falls es erneut ohne Bieter bleibt

In Italien wurden Lose, die diesem ähneln, im Schnitt mit etwa −17.5 % gegenüber dem aktuellen Ausgangspreis neu angesetzt (meist zwischen −10.0 % und −25.0 %).

Statistische Schätzung auf Basis früherer Senkungen, berechnet von addicta – keine Prognose und keine Garantie.

Behalten Sie dieses Los im Blick: Wir benachrichtigen Sie, wenn der Preis sinkt oder ein neuer Termin festgesetzt wird.

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addicta-Index

5,0 / 10

Durchschnittlich

  • Ausgangswert neutraler Punkt des Index: kein Signal, weder dafür noch dagegen 5,0
  • Preis vs. Schätzwert Ausgangspreis im Einklang mit dem Schätzwert (Quelle des Schätzwerts: PVP) 0,0
  • Verlauf der Termine kein vorheriger Versuch verzeichnet 0,0
  • Risiken aus dem Gutachten Gutachten noch nicht analysiert: neutrale Komponente 0,0

Deterministischer Index 0–10 (Methodik v3), von addicta aus den Daten dieser Seite berechnet: keine Beratung und keine Anlageempfehlung. So berechnen wir ihn →

Ausgangspreis
506.880 €
Gebotsfrist
04/05/2026
Gericht
Tribunale di SONDRIO

Beschreibung des Loses

Intera e piena proprietà di terreni in ambito di trasformazione della superficie commerciale complessiva di 5632 mq.

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Häufige Fragen zu dieser Versteigerung

Wann findet diese Versteigerung statt?

Die Frist für die Abgabe von Geboten endet am 04/05/2026. Die Versteigerung findet anschließend am 05/05/2026 beim Tribunale di SONDRIO statt.

Wie hoch ist der Ausgangspreis dieser Gerichtsversteigerung?

Der Ausgangspreis der Versteigerung beträgt €506.880. Das zulässige Mindestgebot beträgt €380.160. Die Mindesterhöhung beträgt €5.000.

Wie nimmt man an dieser Versteigerung teil?

Die Versteigerung findet im Modus Synchron gemischt statt. Für die Teilnahme müssen Sie ein Gebot mit einer Kaution in Höhe von 10 % des gebotenen Preises innerhalb der im Portal der öffentlichen Verkäufe angegebenen Frist abgeben. Die Gebotsfrist endet am 04/05/2026.

Was passiert, wenn diese Versteigerung ohne Zuschlag bleibt?

Bleibt auch diese Versteigerung ohne Zuschlag, kann das Gericht einen neuen Versuch zu einem weiter gesenkten Preis anordnen (meist −25 % gegenüber dem vorherigen Ausgangspreis).

Kann ich das Grundstück vor der Teilnahme an der Versteigerung besichtigen?

Ja, normalerweise kann das Grundstück nach Terminvereinbarung mit dem gerichtlichen Verwahrer besichtigt werden. Die Angaben zum Verwahrer (Name und Kontakt) stehen im technischen Gutachten, das auf dieser Seite heruntergeladen werden kann.

Seite betreut von der Redaktion von addicta – amtliche Daten aus dem Portal der öffentlichen Verkäufe des Justizministeriums.

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